Die optimale Gestaltung eines Jobinserats auf regionaljobs.at: die Vertragsart

Vertragsart im Jobinserat auf regionaljobs.at

In Österreich gibt es unterschiedlichste Vertragsarten. Auf unserer Plattform regionaljobs.at haben Sie, während der Eingabe Ihres Jobinserates, die Möglichkeit aus 3 Vertragstypen zu wählen.

Unbefristeter Dienstvertrag
Ein unbefristeter Dienstvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Mit dieser Vertragsart verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Vertrag festgehaltenen Leistungen und Stunden, abzuarbeiten. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug dazu verpflichtet, das im Vertrag festgesetzte Gehalt monatlich zu zahlen.

Befristeter Dienstvertrag
Ein befristeter Dienstvertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Durch die Befristung sind beide Vertragsteile für diese vereinbarte Dauer gebunden. Durch diese Vertragsart können mögliche Personalengpässe überbrückt werden.
Klassische Fälle für einen befristeten Vertrag wären etwa ein Saison-Job in der Gastronomie, ein befristetes Lehrverhältnis oder Karenzvertretungen.

Eine neue Information, die zuvor noch nicht erwähnt wurde ist, dass in einem befristeten Dienstverhältnis eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist. Dies ist nur möglich, wenn zuvor etwas im Vertrag diesbezüglich vereinbart wurde.

Zweckbefristeter Vertrag
Bei dieser Vertragsart verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erstellung eines Werkes oder Projektes für jemand anderen. Dabei wird nicht vorgeschrieben wo, wann und wie der Arbeitnehmer arbeiten muss. Diese Einteilung wird dem Mitarbeiter selbst überlassen.
Das fertige Werk/Projekt muss bis zum vereinbarten Termin fertiggestellt werden. Sollte dieses nicht erfolgen, entsteht kein Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung. Beim Zweckbefristeten Vertrag endet das Dienstverhältnis automatisch.

Da es jederzeit zu Änderungen im Arbeitsrecht kommen kann, empfehlen wir zusätzlich den Blick auf die WKO Seite:  https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsformen_-_Wesentliche_Unterschiede.html

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