Koch / Köchin oder Küchenkraft
Schulausspeisung
Dienstbeginn: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden
Entlohnung:
Koch / Köchin: Funktionslaufbahn GD 19 (mind. € 3.113,10 brutto/Vollzeit)
Küchenkraft: Funktionslaufbahn GD 23 (mind. € 2.455,70 brutto/Vollzeit)
Befristung: vorerst befristet auf ½ Jahr, Unbefristung vorgesehen(Dauerstelle)
Wir bieten: 4-Tage-Woche möglich. Familienfreundliche Arbeitszeiten. Keine Wochenend- / Abenddienste.
Besondere Aufnahmevoraussetzung: Für die Verwendung als Koch / Köchin werden Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss verlangt. Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen entsprechen.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst oder Zivildienst abgeleistet haben. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 unter Beiziehung des Personalbeirates.
Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Arbeitsbestätigungen, usw.) senden Sie bitte bis einschließlich 22. November 2024 an die Amtsleitung der Stadtgemeinde Laakirchen z.Hd. AL Mag. Joachim Wintner, Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen, bzw. E-Mail an: bewerbung@laakirchen.ooe.gv.at
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf regionaljobs.at - vielen Dank!