Persönliche*n Assistent*in (m/w/d)
Persönliche*n Assistent*in (m/w/d)
Persönliche*n Assistent*in (m/w/d)
8 - 10 Stunden/Monat (vorwiegend am Wochenende – Thrash-Metal-Konzerte! und nach Vereinbarung), Dienstort: Oberösterreich,
Als freie*r Dienstnehmer*in leistest du Assistenz für eine Person mit körperlicher Beeinträchtigung bei alltäglichen Dingen des Lebens (insbesondere Freizeitbegleitung zu Thrash-Metal-Konzerten, Ausflüge u. dgl.).
- soziales Engagement
- hohe persönliche Kompetenz
- Verlässlichkeit und Freude am Umgang mit Menschen
- Flexibilität
- Führerschein B und Verfügbarkeit eines PKWs
- Verfügbarkeit eines PCs und Internetanschlusses
- Bereitschaft zu mehrtägigem Grundkurs und Weiterbildung
- Wohnort Linz (max. Entfernung 10 km)
- Entlohnung auf Honorarbasis gem. freiem Dienstvertrag: Honorar Tag (Mo-Sa 6:00-22:00) pro Std.: € 23,57 brutto; Honorar Nacht (22:00-6:00) / Sonn- und Feiertag pro Std.: € 35,35 brutto
- Jährliche Honoraranpassung
- Fort- und Weiterbildung sowie Supervision
- Kilometergeld und Kaskoversicherung gem. freiem Dienstvertrag
- Mitarbeit in einer der größten NGOs in Oberösterreich in einem sinnbringenden und werteorientierten Umfeld
- Sicherer und krisenfester Arbeitsplatz
- Ein buntes, motiviertes Team, das gemeinsam etwas bewegen will
- Betriebliche Kinderbetreuung im Zentralraum Linz
Sei ein besonderer Teil unseres Teams
Wir setzen uns mit unseren Volkshilfeshops und vielen anderen Aktivitäten vehement für eine sozial-ökologische Wende ein - hoffentlich bald auch mit deiner Unterstützung.
Vielfalt ist für uns keine Floskel, sondern eine Herzensangelegenheit: es ist egal von wo du kommst, egal welche sexuelle Orientierung, welcher Religion du angehörst oder welche Hautfarbe du hast. Auch Menschen mit Beeinträchtigung möchten wir ermutigen sich zu bewerben!
Du bist eine Bereicherung für unser Team. Wir freuen uns auf dich!
Du hast noch weitere Fragen zum Job?
Kontaktiere uns unter 0732/3405-105 (Adelheid Hackl)
Bei Dienstantritt ist eine Strafregisterbescheinigung (§ 10 Abs 1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" (§ 10 Abs 1c Strafregistergesetz) zu übermitteln. Bei Vorlage eines gültigen Ausweises für Gesundheitsberufe ist dies nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass diesbezüglich kein Kostenersatz gebührt.
Wir setzen uns mit unseren Volkshilfeshops und vielen anderen Aktivitäten vehement für eine sozial-ökologische Wende ein - hoffentlich bald auch mit deiner Unterstützung.
Vielfalt ist für uns keine Floskel, sondern eine Herzensangelegenheit: es ist egal von wo du kommst, egal welche sexuelle Orientierung, welcher Religion du angehörst oder welche Hautfarbe du hast. Auch Menschen mit Beeinträchtigung möchten wir ermutigen sich zu bewerben!
Du bist eine Bereicherung für unser Team. Wir freuen uns auf dich!
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Kontaktiere uns unter 0732/3405-105 (Adelheid Hackl)
Bei Dienstantritt ist eine Strafregisterbescheinigung (§ 10 Abs 1 Strafregistergesetz) und eine Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" (§ 10 Abs 1c Strafregistergesetz) zu übermitteln. Bei Vorlage eines gültigen Ausweises für Gesundheitsberufe ist dies nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass diesbezüglich kein Kostenersatz gebührt.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf regionaljobs.at - vielen Dank!